Hier erfahren Sie, welches die für Sie richtige CC Lizenz ist, wenn Sie ein Nutzer oder Urheber in schulischen oder ähnlichen Bildungszusammenhängen sind. – Noch im Aufbau
CC Lizenzformen und Bildung – Grundsätzliches
Welche Möglichkeiten bzw. Folgen ergeben sich aus den verschiedenen Creative Commons Lizenzformen für die Nutzung im Bereich der Bildung?
Empfohlen im Sinne von freien Bildungsmaterialien (OER)
- CC BY – Namensnennung
Es gibt keine Einschränkung bei der Verwendung, außer dass der Name des Urhebers genannt werden muss, wie von diesem angegeben. Das gilt auch für die Nutzung von Bildmaterial auf Arbeitsblättern, selbst wenn sie nur in einer Lerngruppe ausgedruckt verteilt werden. - CC BY-SA – Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Bei der Verwendung gibt es keine Einschränkungen, außer dass der Name des Urhebers genannt werden muss, wie von diesem angegeben. Das gilt auch für die Nutzung von Bildmaterial auf Arbeitsblättern, selbst wenn sie nur in einer Lerngruppe ausgedruckt verteilt werden. Bei Veröffentlichung auf einer eigenen Webseite, Schulwebseite oder anderen Webseite muss dieses unter den gleichen oder vergleichbaren Bedingungen geschehen, wie vom Urheber mit dem SA vorgegeben. - CC0 – Public Domain (öffentliches Gemeingut)
Für die Verwendung in der Schule ist dieses die angenehmste Lizenz, da sie keinerlei Beschränkungen für die Nutzung und Weitergabe auferlegt.
Nicht empfohlen im Sinne von freien Bildungsmaterialien (OER)[ref] siehe auch Warum CC nicht gleich CC ist und man NC nicht benutzten sollte[/ref]
- CC BY-ND – Namensnennung-KeineBearbeitung
Die Verwendung in schulischen Kontexten wird stark eingeschränkt durch die Untersagung von jeglichen Veränderungen und Ableitungen. Eine Nutzung ohne Veränderung, z.B. eines Arbeitsblattes im Unterricht, oder die Aufnahme eines Materials in eine eigene Sammlung, die dann veröffentlicht wird ist unproblematisch. Kritisch wird es jedoch, sobald das Material in anderer Form verwendet wird. Schon eine Größenänderung bei einem Bild/ einer Grafik oder die Verkürzung einer Audio- oder Videodatei stellt jeweils eine Veränderung dar und ist nicht gestattet unter ND Lizenzen. Selbst die Korrektur eines Fehlers auf einem Arbeitsblatt ist nicht gestattet, da dieses eine Bearbeitung darstellt. Der Name des Urhebers muss, wie von diesem angegeben, genannt werden. - CC BY-NC – Namensnennung-NichtKommerziell
Veränderungen, Abänderungen und Integration in andere Materialien, Veröffentlichung und Weitergabe sind ohne Einschränkungen zulässig, solange damit keine kommerzielle Nutzung verbunden ist. Kritisch ist eine Nutzung jedoch in allen Zusammenhängen, bei denen aus der Nutzung oder Weitergabe finanzielle Vorteile entstehen. Das kann die Webseite sein, auf der das Material veröffentlicht und weitergegeben wird, wenn diese z.B. irgendeine Form der Werbung enthält, über welche der Unterhalt der Webseite finanziert wird. Es kann auch die bezahlte Nachhilfestunde sein, in welcher derart lizensierte Arbeitsblätter oder Online-Übungen genutzt werden sollen. Der Name des Urhebers muss, wie von diesem angegeben, genannt werden. - CC BY-NC-SA – Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Eine Veränderung, Abänderung und Integration in andere Materialien, Veröffentlichung und Weitergabe ist ohne Einschränkungen möglich, solange damit keine kommerzielle Nutzung verbunden ist. Kritisch ist eine Nutzung jedoch in allen Zusammenhängen, bei denen aus der Nutzung oder Weitergabe finanzielle Vorteile entstehen. Das kann die Webseite sein, auf der das Material veröffentlicht und weitergegeben wird, wenn diese z.B. irgendeine Form der Werbung enthält, über welche der Unterhalt der Webseite finanziert wird. Es kann auch die bezahlte Nachhilfestunde sein, in welcher derart lizensierte Arbeitsblätter oder Online-Übungen genutzt werden sollen. Bei einer Veröffentlichung, ob durch Lehrer oder Schüler, muss dieses unter gleichen Bedingungen geschehen, wie vom Urheber vorgegeben. Der Name des Urhebers ist, wie von diesem angegeben, zu nennen. - CC BY-NC-ND – Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung
Von allen Lizenzformen ist diese, die für schulische und andere Verwendungszwecke im Bereich der Bildung sicherlich am wenigsten attraktive. Durch die Untersagung jeglicher Form der Abänderung oder Ableitung kann Material mit dieser Lizenz nur im Originalzustand genutzt werden, z.B. in einer Bilderschau oder als Vorführung. Schon die Verwendung in einem Arbeitsblatt ist kritisch. Auch die Weitergabe wird erschwert. Die Einbindung in eine Webseite, auf welcher sich Werbung befindet, mit der die Webseite finanziert wird, ist nicht möglich. Nicht möglich ist z.B. auch der Abdruck einer derart lizensierten Mathematikaufgabe in einer Aufgabensammlung, die in Druckform zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden soll. Der Name des Urhebers ist, wie von diesem angegeben, zu nennen.
Empfehlungen zur Lizenzauswahl als Nutzer
Für Nutzer im Bereich Bildung hängt die Auswahl von CC lizenzierten digitalen Materialien (Bild, Video, Audio, Text, Webseite, LMS Modul, Arbeitsblatt, …) unmittelbar vom geplanten Verwendungszweck ab. Soll das Material verändert und angepasst werden, soll es weitergegeben werden, möchte man es auf einer Webseite einstellen, …? Bei den CC Lizenzen, die der Idee freier Bildungsmaterialien (OER) entsprechen, CC0, BY und BY-SA ist eine uneingeschränkte Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe im schulischen Alltag möglich. Bisher haben viele Urheber ihre Materialien aus Angst vor kommerzieller Verwertung durch Dritte mit einer NC Lizenz versehen. Das ist leider Realität wie auch die Nutzung von ND Lizenzen. Auch wenn derart lizenzierte Materialien nicht der Idee freier Bildungsmaterialien entsprechen, ist eine Nutzung im schulischen Alltag durchaus möglich, dann jedoch mit deutlichen Einschränkungen.
In den folgenden typischen Szenarien schulischen Alltags ist eine Nutzung unter den angegebenen Lizenzen möglich, wenn dabei die die oben beschriebenen Vorgaben eingehalten werden:
Tabelle als PDF: nutzung-cc-in-bildung.pdf
Empfehlungen zur Lizenzauswahl als Urheber
Als Schöpfer eines Werkes, hier von digitalen Materialien (Bild, Video, Audio, Text, Webseite, Arbeitsblatt, …), sollte man genau überlegen, welche CC Lizenzierung gewählt wird. Die CC BY Lizenz wird vor allem im angelsächsischen Sprachraum häufig gewählt, da sie den Nutzern die größte Nutzungsfreiheit gewährt, dem Urheber aber zumindest die Namensnennung garantiert. Am anderen Ende des Spektrums liegt die CC BY-NC-ND, da sie keinerlei Veränderung bzw. Anpassung erlaubt und auch jegliche kommerzielle Nutzung verhindert.
Wollen Sie Ihre Materialien im Sinner freier Bildungsmaterialien (OER) anderen zur Nachnutzung zur Verfügung stellen, kommen nur die folgenden drei Lizenzen in Frage:
- CC BY – Namensnennung
Nutzern werden keinerlei Beschränkungen auferlegt, außer dass sie den Namen des Urhebers in der von diesem beschriebenen Art und Weise angeben müssen. Im Sinne von freien Bildungsmaterialien (OER) ist diese Lizenz sehr zu empfehlen. - CC BY-SA – Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Wer als Urheber sicherstellen möchte, dass eigene Materialien unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden, unter denen man sie freigibt, sollte diese Lizenz wählen. Der Name des Urhebers muss, wie von diesem angegeben, genannt werden. Bei der Nutzung ergeben sich für Nutzer keine weiteren Beschränkungen. Auch diese Lizenz ist für freie Bildungsmaterialien (OER) sehr zu empfehlen. - CC0 – Public Domain (öffentliches Gemeingut)
Wer auf jegliche Rechte, auch die Namensnennung, verzichten möchte, sollte seine Materialen zum Allgemeingut machen.
Von allen anderen Lizenzen wird im Sinne wirklich freier Bildungsmaterialien mit uneingeschränkter Nachnutzung abgeraten.
Bitte beachten Sie, dass die CC Lizenz einmal in Umlauf gebrachter Materialien nachträglich nicht mehr veränderbar ist! Als Urheber können Sie lediglich bei Materialien, welche Sie selbst bereitstellen, die Lizenz verändern.[ref]Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise ein von Ihnen erstelltes Material auf einer anderen Webseite finden, und es dort unter der damals von Ihnen gewählten CC Lizenz eingestellt ist, so können Sie diese Lizenz nicht mehr beeinflussen.[/ref]
Wer Fehler entdeckt oder weitere typische Szenarien vorschlagen möchte, nutzt bitte die Kommentarfunktion.
Danke für die Zusammenstellung. Leider wirkt das so, als seien NC/ND-Lizenzen freie Lizenzen. Das ist aber nicht so. Sie kommen zwar dummerweise im CC Lizenzportfolio (noch) vor, führen aber dazu, dass die Inhalte nicht frei weiternutzbar sind und sollten deshalb nicht verwendet werden. http://sooth.de/2011/11/warum-cc-nicht-gleich-cc-ist-und-man-nc-nicht-benutzen-sollte/
Sollte jetzt besser sein.
Hallo,
wie kann denn erklärt werden, dass in der vorletzten Zeile selbst erstellte Arbeitsblätter mit CC Material nicht mit einer CC-BY-NC-ND Lizenz online gestellt werden darf?
Wenn ich ein Arbeitsblatt erstelle, und Teile davon unter einer CC-BY-NC-ND lizenz stehen, so kann ich auch immernoch das Gesamte Dokument unter dieser Lizenz weiterverbreiten!
Nur das weiterverbreiten eines Arbeitsblattes ohne den NC oder ohne den ND Zusatz ist nicht gestattet, sofern Teile des Arbeitsblattes diese Lizenzen enthalten.
Und es ist unabhängig von der Lizenz (ob nun NC oder ND) immernoch möglich den Autoren/Schöpfer des Werkes anzusprechen/-schreiben und zu Fragen ob für das jeweilige Werk eine Ausnahme gemacht wird.
Ich finde den NC Zusatz garnicht schlecht, ab eines gewissen Arbeitsaufwandes… auf Nachfrage kann immernoch eine Ausnahme gewährt werden!
Aber abgesehen von diesen (komplexen) Situationen/Beispielen finde ich die Tabelle sehr gut,
und gerade für den Bildungsbereich ist CCo wohl letztendlich immer das Beste!
Leider sind viele Pädagogen nicht dazu bereit sich selbstständig über dieses Thema zu informieren, oder selber etwas am Unterrichtsstil zu verändern, denn das Klischee vom verborgenen Unterricht trifft immernoch häufig zu (ist die Klassentür geschlossen bekommt niemand mit was passiert wird, die Schüler sollen Bilder aus dem Internet laden,ausdrucken,bearbeiten -> google Bildersuche!)
Da helfen auch engagierte Kollegen wenig, wenn für die Bildung zu wenig finanzielle Mittel bereitgestellt werden, alsdass man irgendwie Fortschritte erreichen kann.
(wenig finanzielle Mittel = 1 Halbtagskraft pro Schule, welche sich mit Medien/Lizenzen auskennt = keine veränderung des Unterrichts bei den Lehrern)
..oh,
und das Beispiel in der letzten Zeile der Tabelle:
wenn ich Bilder/Fotos in eine Slideshow einfüge, sagen wir mal die Bilder sind CCo und CC-BY und CC-BY-SA… warum sollte ich dann nicht eine Musik darunterlegen dürfen die mit CC-BY-NC-ND lizensiert ist?
Ich ändere doch nichts an der Musik, und sofern ich für alle Einzelwerke die Credits angebe (BY) und die kompletten Lizenzen aufführe, so entsteht aus einzelnen Werken ein größeres Gesamtwerk.
Dies darf dann natürlich nicht kommerziell genutzt werden, da ein Teil / Teile hiervon den Lizenz-Zusatz NC enthalten (die Musik in diesem Beispiel)..
Jedoch könnte die Slideshow in diesem Beispiel immernoch kommerziell genutzt werden, wenn eine andere Musik darunter gelegt wird, dessen kommerzielle Nutzung nicht mit NC ausgeschlossen wurde.
Oder aber man fragt den Urheber der Musik ob in einem Ausnahmefall die Musik trotzdem genutzt werden darf.